Steuern

Wenn die Rede von Steuern ist, so handelt es sich hier um einen Oberbegriff. Den bei der Steuer wird zwischen vielen Steuerarten unterschieden, die vom Staat erhoben werden. So unterscheidet man zwischen der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer, der Mehrwertsteuer, der Gewerbesteuer oder aber auch der Kapitalertragssteuer. Und das ist nur eine sehr kleine Auswahl von den Steuern, die erhoben werden können. So gibt es auch noch die Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf und die Erbschaftssteuer auf Erbe. Welche Steuer erhoben wird, hängt vom Einzelfall ab. Ein Unternehmer wird beispielsweise ganz anders steuerrechtlich besteuert, als das bei einem Arbeitnehmer der Fall ist. Dieser wird mit Steuerarten wie Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer nicht konfrontiert.

Freibeträge bei den Steuern

Um Steuern erheben zu können, muss im ersten Schritt immer eine Steuererklärung erfolgen. Den die Steuererklärung ist die Grundlage für die Besteuerung. Bei Arbeitnehmern ist das anders, hier erfolgt automatisch mit der Lohnabrechnung auch die Besteuerung und die Abführung an das Finanzamt. Die Höhe der Besteuerung ergibt sich aus dem Einkommen was man erzielt. Hier gibt es nämlich bei den Steuerarten auch Besonderheiten. Beispielsweise ist hier gerade die Einkommenssteuer zu nennen. Bevor nämlich bei der Einkommenssteuer auch nur ein Cent Steuern erhoben wird, muss der sogenannte Freibetrag überschritten werden. Der Freibetrag ist eine von den Steuerbehörden definierte Summe, die nicht besteuert wird. Man bezeichnet den Freibetrag bei der Einkommenssteuer auch als Existenzminimum. Der Freibetrag wird regelmäßig angepasst bei der Höhe. Doch Freibeträge gibt es nicht nur bei der Einkommenssteuer, sondern auch bei der Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer liegt der Freibetrag beispielhaft bei 24.500 Euro im Jahr. Erst wenn diese Summe überschritten wird, wird der erste Cent Gewerbesteuer von den Finanzbehörden erhoben. Und auch bei anderen Steuerarbeiten gibt es noch Freibeträge. Doch auch wenn es Freibeträge gibt, muss man immer eine Steuererklärung einreichen, wenn man dazu verpflichtet ist.